Fakultät für Chemie und Pharmazie

Informationen zur Masterarbeit in Chemie

Regelungen zur Anfertigung von Masterarbeiten

Jeder Studierende muss sich eigenständig um einen Platz in einem Arbeitskreis kümmern/bewerben. Der Beginn der Masterarbeit wird dann direkt mit dem/der Betreuer/in abgesprochen.

Zulassungsvoraussetzung sind zwei bestandene F-Praktika in den Schwerpunkten.

Die Masterarbeit muss vor Antritt durch das ausgefüllte und vom Betreuer unterschriebene Anmeldeformular angemeldet werden. Dies gilt auch bei externen Arbeiten (s. unten)! Das Formular ist persönlich im Prüfungsamt F5.020 abzuholen und dort wieder abzugeben. Bitte nehmen Sie auch an der Evaluation des Praktikums teil - die Fragebögen sind ebenfalls in F5.020 erhältlich.

Regelungen zur Anfertigung externer Masterarbeiten

Die Masterarbeit kann auch in einer Einrichtung außerhalb der Departments Chemie der LMU München durchgeführt werden (trifft für In- und Ausland zu). Bemühen Sie sich in diesem Fall zu Beginn Ihrer Planung um einen/einer Gutachter/in am Department (=Prüfungsberechtigter) und besprechen Sie mit ihm/ihr das Vorhaben.

Es ist ein formloser Antrag zur Anfertigung einer externen Arbeit im Prüfungsamt einzureichen, welcher vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft und beurteilt wird.
Im Antrag muss folgendes genannt werden:

  • Themenbereich der Arbeit
  • der/die externe Betreuer/in (mit Angaben zur Gastinstitution)
  • der/die offizielle Gutachter/in am Department Chemie der/die in diesem oder nahem Themenbereich forscht (bedarf vorige Absprache)
  • Unterschrift des/der offiziellen Betreuers/Betreuerin aus dem Department.

Grundsätzlich ist ein Proposal (Projektbeschreibung) der Arbeit einzureichen.

Zusätzlich ist anzuführen, dass der/die externe Betreuer/in nach der Abgabe der Arbeit ein Gutachten (mit Benotung gemäß dem ECTS-System) erstellt und dieses dem/der offiziellen Betreuer/in des Departments weiterleitet.

Formulare zur Beantragung einer individuellen Studiengestaltung im Fortgeschrittenen Studium sowie zur rückwirkenden finanziellen Unterstützung für dabei entstehende Kosten finden Sie hier: